Finanzierung der Investitionsausgaben der Gemeinden
Das Land stellt den Gemeinden Finanzmittel für Investitionen zur Verfügung.
Die entsprechende Regelung findet sich in den Landesgesetzen vom 11. Juni 1975, Nr. 27 und vom 14. Februar 1992, Nr. 6 sowie in der Vereinbarung über die Gemeindenfinanzierung.
Im Jahr 2016 wurde die Gemeindenfinanzierung durch die Einführung des Investitionsfonds grundlegend reformiert.
Der Grundgedanke dabei war, die Autonomie der Gemeinden zu stärken und für Planungssicherheit zu sorgen. Dafür wird jeder Gemeinde im Zehnjahreszeitraum ein Budget für Investitionen zur Verfügung gestellt. Die Entscheidung darüber, welche Bauvorhaben mit welchem Zeitplan verwirklicht werden, liegt allein bei der Gemeinde.
Darüber hinaus können Gemeinden für einzelne dringende und unaufschiebbare Bauvorhaben um einen Beitrag ansuchen, sofern die Eigenmittel der Gemeinde dazu nicht ausreichen.