Muster für Ersatzerklärungen und GIS-Erklärung
Die Bürgerinnen und Bürger können Ersatzerklärungen in der jeweiligen Gemeinde einreichen, um Tatbestände zu erklären, für welche die Gemeinden in der Provinz Bozen eine besondere Besteuerung vorsehen kann. Die GIS-Fachgruppe hat Muster für die Ersatzerklärungen ausgearbeitet.
Mit Dekret des Landeshauptmannes Nr. 2366/2015 sind die Fälle, in denen die GIS-Erklärung vorzulegen ist und die entsprechenden Modalitäten festgelegt worden.
Hier finden Sie das Formular für die GIS-Erklärung und die Anleitungen.