Angemessenheitsgutachten
Ein Angemessenheitsgutachten kann nach eingehender Analyse verschiedenster Daten und Dokumente betreffend den Schätzgegenstand, nach notwendigen und aktuellen Marktrecherchen sowohl allgemein zum Marktgeschehen als auch spezifisch für den betroffenen Sektor sowie nach finanzmathematischen Überlegungen erstellt werden. Unerlässlich ist dabei die Objektivität des Urteils.
Angemessenheitsgutachten werden vom Amt für Schätzungen auf Antrag der verschiedenen Dienststellen der Landesverwaltung sowie für örtliche Körperschaften, welche der Aufsicht und Kontrolle der Landesverwaltung unterliegen, in Bezug auf vorgeschlagene und/oder bereits ausgehandelte Werte für Verkauf und Kauf von Liegenschaften oder für Miet- und Konzessionsbeträge erstellt.