Schätzungen im Interesse der öffentlichen Verwaltung
Gegenstand einer Schätzung können sämtliche Wirtschaftsgüter, beweglich wie unbeweglich, sowie Realrechte sein. Das Amt für Schätzungen verfasst Schätzungen im Interesse der öffentlichen Verwaltung, im Speziellen Schätzungen für die Landesverwaltung ebenso wie für Strukturen und Körperschaften, welche der Aufsicht und Kontrolle der Landesregierung unterliegen. Die Liegenschaftsschätzungen umfassen die Bewertung für den Kauf/Verkauf von Immobilien, die Festlegung von Mietzinssätzen (aktiv und passiv) wie auch die Festlegung von Konzessionszinssätzen.