Kriterien zur Berechnung der Entschädigung für die Auferlegung von Dienstbarkeiten
Diese Kriterien erlauben eine einheitliche Berechnung der Vergütungen für die Auferlegung von Dienstbarkeiten im öffentlichen Interesse. In der Sitzung vom 14. Juli 2015 hat die Landesregierung mit Beschluss Nr. 832 die vom Schätzamt ausgearbeiteten Kriterien zur Berechnung der Entschädigung für die Auferlegung von Dienstbarkeiten im Sinne des Artikels 10 des Landesgesetzes vom 15. April 1991, Nr. 10 genehmigt:
Im September 2022 wurde zwischen Amt für Schätzungen und dem Südtiroler Bauernbund eine Vereinbarung über Richtlinien zur Berechnung der Vergütungen für die Auferlegung von Dienstbarkeiten und die zeitweilige Besetzung landwirtschaftlich genutzter Flächen unterzeichnet: