Gemeindezivilschutzpläne

Im Artikel 3 des Landesgesetzes vom 18. Dezember 2002, Nr. 15 (externer Link) (Vereinheitlichter Text über die Ordnung der Feuerwehr- und Zivilschutzdienste) werden der Aufbau und die Funktionen der Gemeindeleitstelle beschrieben. Ein wesentlicher Bestandteil für die Vorhersage, die Vorbeugung und die Durchführung der im Katastrophenfall zu ergreifenden Maßnahmen ist der Gemeindezivilschutzplan. Er wird aufgrund der Richtlinien (31Mb) für die Erstellung des Gemeindezivilschutzplanes erarbeitet. Die erste Ausgabe Version 1.0 ist im Jahre 2009 erschienen. Der Zivilschutzbrowser (Link esterno) ist integrierender Bestandteil des Planes.

Für die Erarbeitung und Ajourierung des Gemeindezivilschutzplanes ist laut Kriterien für die Gewährung von Beiträgen an örtliche Körperschaften für die Durchführung von Zivilschutzmaßnahmen ein Beitrag von bis zu 80% der anerkannten Kosten vorgesehen.