Warnung und Alarmierung
Die Agentur für Bevölkerungsschutz des Landes hat die Aufgabe, die Gefahrensituation in Südtirol rund um die Uhr im Auge zu behalten. Der Normalfall ist (zum Glück), dass keinerlei Gefahren bestehen bzw. alles, was passiert, mit den Instrumentarien des Tagesgeschäfts bewältigt werden kann. Dann bleibt der Zivilschutz im Hintergrund, die Bevölkerung wird kaum etwas von seiner Arbeit wahrnehmen.
Das ändert sich schlagartig, wenn ein Natur- oder ein technisches Ereignis Folgen nach sich zieht (oder erwarten lässt), die mit den „normalen“ Mitteln nicht mehr bewältigt werden kann. Der Zivilschutz kennt dabei vier Stufen, wobei man – grob gesagt – zwischen zwei Situationen unterscheiden kann: der Warnung und der Alarmierung.
Die Zivilschutz-Warnung
Steht ein Ereignis bevor (etwa eine Flutwelle im Rahmen eines Hochwassers), das nicht nur beobachtet werden, sondern auf das man sich auch vorbereiten muss, gibt der Landeszivilschutz eine Warnung aus. Diese gibt allen beteiligten Behörden, Institutionen und Einsatzkräften die Chance, sich zeitgerecht auf das Ereignis vorzubereiten und alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Gleichzeitig kann auch die Bevölkerung gewarnt werden. Dies ist immer dann sinnvoll, wenn auch die Bürger Vorkehrungen treffen können und sollten. Ziel ist, alle Beteiligten so zu informieren, dass keiner mehr durch das Ereignis überrascht wird.
Der Zivilschutzalarm
Geht es nicht mehr um die Vorbereitung auf ein Ereignis, sondern um dessen Bewältigung, werden alle beteiligten Stellen und die Bevölkerung alarmiert. Die Alarmierung erfolgt über das flächendeckende, zentral gesteuerte Netz der Feuerwehrsirenen, ist also in ganz Südtirol hörbar. Der Zivilschutzalarm unterscheidet sich dabei deutlich vom Feuerwehralarm und selbstverständlich auch von der wöchentlichen Sirenenprobe.
- Wöchentliche Sirenenprobe: jeweils samstags um 12.00 Uhr heulen die Sirenen mit einem 15 Sekunden langen Dauerton
- Feuerwehralarm: 3 x 15 Sekunden Dauerton unterbrochen von 2 x 7 Sekunden Pause
- Zivilschutzalarm: Eine Minute auf- und abschwellender Heulton ohne Pausen
Was tun bei einem Zivilschutzalarm?
Im Falle eines Zivilschutzalarms, wenn also ein einminütiger auf- und abschwellender Heulton über die Sirenen zu hören ist, sollten Sie möglichst schnell ein schützendes Gebäude aufsuchen. Halten Sie sich bereits im Haus auf, sind alle Fenster und Türen vorsichtshalber zu schließen und eventuelle Lüftungsanlagen abzuschalten.
Danach sollten Sie am besten das Radio oder den Fernseher einschalten bzw. CIVIS, das neue Südtiroler Bürgernetz, öffnen. All diese Medien sind in das Bevölkerungsinformationssystem eingebunden, über das der Landeszivilschutz die Bevölkerung über das Ereignis und die entsprechenden Verhaltensregeln informiert. An diese sollte man sich in jedem Fall halten, um sich selbst und andere nicht in Gefahr zu bringen.