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Abkommen: Gas-Verteilung für Bevölkerung sichern - Bevölkerungsschutz | 08.08.2019
In vier Bereichen wollen die Landesagentur für Bevölkerungsschutz und Südtirolgas zusammenarbeiten. Nun haben die beiden Direktoren ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet.
Abkommen unterzeichnet: Rudolf Pollinger, Direktor der Agentur für Bevölkerungsschutz (li.), und Michele Gilardi, Generaldirektor der Südtirolgas AG. Foto: LPA/Agentur für Bevölkerungsschutz
Ein Abkommen zwischen der Landesagentur für Bevölkerungsschutz und Südtirolgas sieht die Zusammenarbeit in vier Bereichen beidseitigen Interesses vor. Rudolf Pollinger, Direktor der Agentur für Bevölkerungsschutz, und Michele Gilardi, Generaldirektor der Südtirolgas AG haben kürzlich das entsprechende Vereinbarungsprotokoll unterzeichnet. Pollinger erklärt das Ziel des Abkommens: "Es soll der Südtiroler Bevölkerung auch im Notfall einen sicheren und zuverlässigen Gas-Verteilungsdienst gewährleisten." Die Südtirolgas AG versorgt landesweit 61 Gemeinden mit Erdgas. Damit zählt sie zu den strategisch wichtigsten Dienstleistern Südtirols.
Zusammenarbeit in vier Bereichen
Damit die Zusammenarbeit zwischen Bevölkerungsschutz und Erdgasbetreiber im Notfall effizient und reibungslos abläuft, wird sie nun im Normalbetrieb verstärkt bzw. ausgebaut, und zwar in vier Bereichen von beidseitigem Interesse. Erstens wollen sie verschiedene Arbeits- und Informationssysteme sowie Verfahrensweisen und Ressourcen zusammenlegen, um im Falle einer Gefahrensituation vorbeugend eingreifen zu können.
Zweitens sollen Organisationsmodelle aufeinander abgestimmt werden, um im Einsatzfall verschiedene Risikosituationen sicher bewältigen zu können. Ausgebaut werden soll drittens auch die operative Zusammenarbeit im gesamten Landesgebiet. Als Beispiel dafür nennt Pollinger die Wildbachverbauung an Bächen und Flüssen: "Wenn wir dort im Einsatz sind, macht es Sinn, wenn wir über Planung, Bau und Instandhaltung von Gas-Infrastrukturen Bescheid wissen." Umgekehrt ist es genauso: Südtirolgas soll auch über die Aktivitäten der Wildbachverbauung informiert sein.
Auch institutionell stärker zusammenarbeiten
Der vierte Interessensbereich betrifft die Förderung der institutionellen Zusammenarbeit. Hier ist eine Reihe von Maßnahmen angedacht, zum Beispiel die Ausbildung des Personals, das Vorantreiben von Forschungsprojekten im Sektor, Aufklärungskampagnen oder die Verteilung von Informationsmaterial. So sollen Institutionen, Bevölkerung und Privatsektor für Vorhersage, Vorbeugung und Bewältigung von Naturgefahren sensibilisiert werden.
LPA