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Neue Vorgaben zum Schutz vor Corona: Verordnung gilt ab 19. Oktober
Strengere Regeln zum Schutz vor dem Coronavirus für das ganze Land ab 19. Oktober - v.a. für Gastbetriebe, Sport und Veranstaltungen - sind in der heutigen Verordnung des Landeshauptmanns enthalten.
Wie angekündigt, hat Landeshauptmann Arno Kompatscher angesichts der hohen Zahl an Infizierten mit dem Coronavirus heute (16. Oktober) die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 45 unterzeichnet. Diese Verordnung gilt ab Montag, 19. Oktober und bis Montag, 30. November für ganz Südtirol. In den Orten Sexten und Welsberg-Taisten gelten seit gestern bis Ende Oktober zusätzlich strengere Vorgaben.
Bisherige Regeln bestätigt - strengere Regeln für einige Bereiche
Landeshauptmann Kompatscher erklärt: "Die Entwicklungen der vergangenen Tage mit einer Zunahme der Infektionen mit dem Coronavirus in ganz Südtirol haben uns dazu veranlasst, für einige Bereiche restriktivere Maßnahmen einzuführen. Ansonsten bleiben die grundlegenden Verhaltensregeln, die mit dem Landesgesetz zum Neustart im Mai eingeführt wurden, weiter gültig."
In der Verordnung werden somit die bisher gültigen Regeln zum Schutz vor dem Coronavirus wie das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bei Abständen unter einem Meter nochmals bestätigt. Zudem enthält die neue Verordnung eine Reihe von Vorgaben, die der Verbreitung des Coronvirus entgegenwirken sollen und besonders die Bereiche Gastronomie, Veranstaltungen und Kontaktsport betreffen.
Feiern mit über 30 Personen nicht mehr erlaubt
So sind im Anschluss an zivile und religiöse Zeremonien wie Beerdigungen, Taufen oder Hochzeiten alle Feierlichkeiten mit mehr als 30 Personen verboten, sowohl in geschlossenen, öffentlich zugänglichen Orten, als auch im Freien. Bei öffentlichen Events und Veranstaltungen sowie Märkten dürfen weder innen noch im Freien Speisen und Getränke verabreicht werden.
Gastronomie: Abends nur mehr bei Tisch konsumieren und frühere Sperrstunde
In der Gastronomie dürfen ab 18.00 Uhr Speisen und Getränke nur am Tisch konsumiert werden. Dabei müssen die Gäste an ihren Plätzen bleiben und bedient werden. Alle Schankbetriebe, aber auch Eisdielen und Konditoreien, müssen innerhalb 23 Uhr ihre Tore schließen. Für die Speisebetriebe gilt 24 Uhr als Sperrstunde.
Keine Kontaktsportarten in Innenräumen
Die Ausübung von Kontaktsportarten (die genaue Liste ist im Anhang enthalten), die als Breiten- oder Freizeitsport in Turnhallen und in den wie auch immer bezeichneten Sportzentren erfolgt, ist verboten. Mit Ausnahme der überregionalen, nationalen und internationalen sportlichen Veranstaltungen, ist die Verwendung der Duschen nicht erlaubt, während die Verwendung von Umkleideräumen unter Einhaltung der bisherigen Sicherheitsprotokolle möglich ist.
Drei Empfehlungen für Feste, Sitzungen und Kontaktsport im Freien
Die Verordnung des Landeshauptmanns enthält auch drei Empfehlungen: Auf Feste und andere Gelegenheiten des Zusammenkommens mit nicht zusammenlebenden Personen – auch bei religiösen Feiertagen soll verzichtet werden und alle Formen von Menschenansammlungen sollen vermieden werden.
Sitzungen oder Versammlungen sollen ebenfalls verschoben oder über Videokonferenz abgehalten werden, um so Menschenansammlungen zu vermeiden. Auch auf Kontaktsportarten im Freien die als Breiten- oder Freizeitsport praktiziert werden, soll man verzichten.
Appell des Landeshauptmanns: "Verantwortungsbewusst handeln!"
"Handeln wir verantwortungsbewusst und halten wir die Regeln ein", appelliert Landeshauptmann Kompatscher an die Menschen in Südtirol: "Auf diese Weise können wir unsere Gesundheit schützen und noch strengere Maßnahmen vermeiden, die das soziale und wirtschaftliche Leben weiter einschränken!"
LPA/san