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Südtirol verschärft Lockdown

Ab Sonntag gelten in Südtirol noch strengere Coronaregeln. Die bereits bisher geltende Ausgangssperre gilt weiterhin. Die ernste Lage erfordert weitere Maßnahmen.

Tests sind ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung des Coronavirus. Noch wichtiger ist das verantwortliche Verhalten der Bevölkerung. (Foto: LPA/Ivo Corrà)

Landeshauptmann Arno Kompatscher hat am heutigen (12. Februar) Freitag eine neue Verordnung (Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 7/2021) unterzeichnet. Darin werden die Regeln zur Eindämmung des Coronavirus, die am vergangenen Freitag, 5. Februar bekannt gegeben worden waren, weiter verschärft. Die neue Verordnung tritt mit Sonntag, 14. Februar (0.00 Uhr) in Kraft und gilt vorerst bis zum 28. Februar 2021.

"Die Lage ist sehr ernst. Wir haben nach wie vor ein sehr hohes Infektionsgeschehen im Land. Neu hinzugekommen ist die Gefahr, die von den neuen Virusvarianten ausgeht", erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher. Deshalb gelte es jetzt, daheim zu bleiben.

"Unsere Krankenhäuser sind stark belastet. Eine weitere kontinuierliche Steigerung von Infizierten ist kaum zu bewältigen", warnt Gesundheitslandesrat Thomas Widmann. "Die Infektionsketten können allein durch das viele Testen nicht mehr unterbrochen werden. Es braucht nun eine spürbare Eindämmung der Risiken. Für jene Gemeinden, in denen neue Varianten festgestellt werden sollten, oder der Verdacht darauf besteht, sind zusätzliche Sonderregeln vorgesehen."

An Regeln und Ausgangssperre halten

"Wir sind in der aktuellen Situation leider gezwungen, die Maßnahmen zu verschärfen. Die Bevölkerung ist ausnahmslos dazu aufgerufen, sich an die geltenden Regeln zu halten", sagt der Landeshauptmann. "Prinzipiell gilt eine allgemeine Ausgangssperre. Die Menschen sind dazu angehalten, nur aus dringlichen Gründen das Haus zu verlassen."

Landeshauptmann Kompatscher wendet sich mit diesem eindringlichen Aufruf an die Bevölkerung. "Allein mit Vorschriften ist es jedoch nicht getan. Nur ein entsprechendes Verhalten auch im privaten Bereich, wird es uns ermöglichen, die Infektionszahlen drastisch zu senken und das Leben aller hoffentlich bald wieder zu vereinfachen", betont Kompatscher. "Dieses Ziel werden wir nicht erreichen, wenn einige sich aus der Solidarität ausklammern und die Regeln bei jeder Gelegenheit umgehen."

Kontakte auf Minimum beschränken

Prinzipiell gilt, Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken. Sämtliche Zusammenkünfte von Menschen sind strengstens untersagt, auch der Besuch von Verwandten oder Freunden. Erlaubt ist es lediglich, zur Arbeit zu gehen (in jenen Bereichen, in denen noch gearbeitet werden kann). Erlaubt sind auch der Einkauf von Lebensnotwendigem und die Inanspruchnahme von Gesundheitsdiensten (dazu gehört auch das Testen), sowie das Erledigen von unaufschiebbaren und dringlichen Erfordernissen, beispielsweise die Pflege von pflegebedürftigen Eltern. Der Spaziergang und die individuelle sportliche Betätigung sind nur im Umfeld der eigenen Wohnung, und zwar von Zuhause ausgehend erlaubt. Der Besuch des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin in einer anderen Gemeinde ist weiterhin möglich. Erlaubt bleibt weiterhin der Gottesdienstbesuch in der eigenen Gemeinde.

Die neu geregelten Bereiche

Folgende Bereiche sind unter anderem neu geregelt: Die Liste der Geschäfte, die geöffnet bleiben dürfen, ist auf jene der Lebensmittel und der Güter des täglichen Bedarfs reduziert worden. Für Handwerk, Industrie und Bauwesen gelten neue verschärfte Sicherheitsprotokolle und das regelmäßige Testen gemäß Sicherheitsprotokoll und Vereinbarung mit dem Gesundheitsbetrieb. In den öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften gilt ab dem Alter von 12 Jahren die Pflicht, FFP2-Masken zu tragen. Für Bars ist kein Abholservice mehr erlaubt. Aufrecht bleibt das Abholen von Speisen von Restaurants sowie der Lieferservice von Restaurants. Die Verköstigung von Arbeitern in Restaurants auf Vertragsbasis ist ausgesetzt. Die Schutz- und Skihütten müssen geschlossen bleiben.

In Bezug auf die Kleinkindbetreuung, sozialen und soziosanitären Dienste bleibt bis auf Weiteres die geltende Regelung aufrecht. Die Tätigkeiten der noch erlaubten personennahen Dienste dürfen nur mit Vormerkung und Verwendung von FFP2-Masken vonseiten aller Beteiligten erfolgen.

Um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für Arbeiter und Angestellte, Familien und Unternehmen zu lindern, arbeitet die Landesregierung in diesen Wochen intensiv an einem umfangreichen Maßnahmenpaket. Die dafür notwenigen Mittel sollen Anfang März vom Südtiroler Landtag ermächtigt werden.

Verordnung zum Herunterladen

Die Verordnung Nr. 07/2021 finden Sie ebenso wie frühere Verordnungen sowie die Eigenerklärungen für Personenbewegungen und für Grenzpendler auf dem Coronaportal der Internetseite des Landes Südtirol im Bereich "Dokumente zum Herunterladen".   

LPA/LPA

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