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Coronavirus: Die geltenden Regeln im Überblick

Seit 14. Februar gelten in Südtirol verschärfte Regeln gegen das Coronavirus und neue Einreisebestimmungen aus Österreich. Alle laufend aktualisierten Regeln auf der Internetseite des Landes.

Möglichst zuhause bleiben und außer Haus unbedingt Maske tragen! Seit heute gelten verschärfte Regeln in Südtirol. (Foto: LPA)

Seit dem heutigen (14. Februar) Sonntag sind in Südtirol verschärfte Regeln zur Eindämmung des Coronavirus in Kraft. Gleichzeitig hat der Staat neue Bestimmungen zur Einreise aus Österreich festgelegt. Bürgerinnen und Bürger finden alle Regeln laufend aktualisiert im Coronavirus-Portal auf der Internetseite des Landes Südtirol. Auch der offizielle Facebook-Kanal des Landes veröffentlicht laufend eine zusammenfassende Übersicht der Regeln.

LH Kompatscher: "Lage ist ernst, bleiben Sie zuhause!"

Landeshauptmann Arno Kompatscher ruft die Bevölkerung ausnahmslos dazu auf, sich an die Regeln zu halten. "Die Lage ist sehr ernst!", erklärt Kompatscher. Als Gründe für den Lockdown in Südtirol nannte er das nach wie vor sehr hohe Infektionsgeschehen, die von den neuen Virusvarianten ausgehende Gefahr und die starke Belastung der Krankenhäuser. Es sei jetzt Gebot der Stunde, "die Kontakte auf das Allernotwendigste zu beschränken und das Haus so wenig wie möglich zu verlassen. Das ist der Sinn dieses Lockdowns, denn nur dann können wir jenes Ergebnis erzielen, das wir uns alle wünschen."

Regeln für die Einreise von Österreich nach Italien und Südtirol 
 
Bis 5. März gelten neue Regeln für die Einreise von Österreich nach Italien und somit auch nach Südtirol. Das italienische Gesundheitsministerium in Rom hat dazu eine Verordnung erlassen. Die wichtigsten darin enthaltenen Vorgaben sind: 
Grundsätzlich muss jeder, der sich in den vergangenen 14 Tagen über zwölf Stunden in Österreich aufgehalten hat, einen negativen Antigen- oder PCR-Test mittels Abstrich vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Zudem muss die Einreise nach Italien beim Sanitätsbetrieb registriert werden. Dafür gibt es ein eigenes Formular auf der Coronaviurs-Webseite (Einreise-Online-Formular). Nach der Einreise muss innerhalb weiterer 48 Stunden neuerlich ein Antigen- oder PCR-Test mittels Abstrich gemacht werden. Zudem ist eine vorbeugende Quarantäne von 14 Tagen einzuhalten. Ein weiterer dritter Test ist nach der Quarantäne zu machen. 
 
Ausnahmen für bestimmte Personengruppen 
 
Von diesen Verpflichtungen sind einige Personengruppen ausgenommen. Diese müssen bei der Einreise von Österreich nach Südtirol nur einen negativen Antigen- oder PCR-Test, der nicht älter als 7 Tage ist, vorweisen. Zu den betreffenden Personengruppen gehören: das Personal der Beförderungs- bzw. Transportunternehmen; Personen, die aus beruflichen Gründen einreisen, die durch besondere, von der zuständigen Gesundheitsbehörde genehmigte Sicherheitsprotokolle geregelt sind; Personen, die mit einem Privatfahrzeug für einen Zeitraum von maximal 36 Stunden durch das italienische Staatsgebiet fahren; das Gesundheitspersonal, das zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten im Gesundheitsbereich nach Italien einreist; Grenzpendler, die aus nachgewiesenen arbeitsbedingten Gründen ein- und ausreisen bzw. zu ihrem Wohnsitz, ihrer Wohnung oder ihrem Aufenthaltsort zurückkehren; Schüler und Studierende, die in einem anderen Staat die Schule besuchen oder studieren als jenem, in dem sie ihren Wohnsitz, ihre Wohnung oder ihr Aufenthaltsort haben, zu dem sie täglich oder mindestens einmal wöchentlich zurückkehren; Athleten, Techniker, Sportrichter und Betreuer und ausländische Medienvertreter für die Teilnahme an professionellen Sportveranstaltungen, die als Veranstaltungen des nationalen Interesses anerkannt sind. 

Für Aufenthalte unter zwölf Stunden genügt Meldung

Wer sich nicht länger als zwölf Stunden in Österreich aufgehalten hat, muss seine Einreise lediglich mit entsprechendem Coronavirus-Formular für die Einreise nach Italien beim Sanitätsbetrieb melden.   

Aktuelle Regeln und Verordnungen auf Website des Landes

Nicht nur alle laufend aktualisierten Regeln sind auf dem Coronaportal der Internetseite des Landes Südtirol einsehbar. Auch alle relevanten Verordnungen sowie die Eigenerklärungen für Personenbewegungen und für Grenzpendler können von dort heruntergeladen werden. 

LPA/gst-san

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