Öffentliche Veranstaltungen
Wer an einem öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Ort eine Veranstaltung abhalten will, muss vorher um eine Bewilligung ansuchen.
Die wirtschaftliche Tätigkeit ist das Unterscheidungsmerkmal für Veranstaltungen und Versammlungen. Nur bei Veranstaltungen ist eine Bewilligung seitens der Gemeinde oder der Landesverwaltung erforderlich. Bei Veranstaltungen von übergemeindlichen Charakter ist die Landesverwaltung zuständig.
Unter einer Versammlung versteht man jede Ansammlung von Menschen an einem beliebigen öffentlichen Ort, welche eine gemeinsame Absicht (z. B. Protest) haben.
Unter einer Veranstaltung versteht man ein organisiertes, zweckbestimmtes Ereignis (=Unterhaltung), mit einem begrenzten Zeitumfang, an dem ebenfalls eine Gruppe von Menschen teilnehmen, im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit.