Bewilligungen (Genehmigung für öffentliche Veranstaltungen, Bewilligung für Unterhaltungslokale, Spielgeräte)
Wer an einem öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Ort eine Veranstaltung abhalten will, wer ein Unterhaltungslokal eröffnen möchte, oder wer einen Glückspielbetrieb eröffnen möchte, muss vorher um eine Bewilligung ansuchen.