Die Gesellschaft verändert sich, die Autonomie auch
Am 11. Juni 1992 ist der Streit um die Südtirol-Autonomie zwischen Österreich und Italien formell beigelegt worden. Das heißt allerdings nicht, dass damals unsere Autonomie-Regelung in Stein gemeißelt, ein für allemal definiert worden wäre. Vielmehr gilt für die Südtirol-Autonomie der Grundsatz, dass sie eine dynamische ist – die Gesellschaft verändert sich, also tut dies auch das Grundgesetz, das sie regelt.
Allein seit dem für Südtirol historischen
Jahr 1992 hat die Autonomie unseres
Landes demnach zahlreiche Änderungen
und Anpassungen erfahren. Erweiterungen
allemal, denn ist ein Rückfall hinter
die Vereinbarungen von 1948, 1972 und 1992
– der internationalen Absicherung durch
den Pariser Vertrag sei Dank – nicht möglich.
Dass das Schlagwort der „dynamischen
Autonomie“ kein solches bleibt, sondern
auch in der Praxis seine Bestätigung erfährt,
dafür werden bereits ein Jahr nach der Abgabe
der Streitbeilegungserklärung die institutionellen
Weichen gestellt: in Rom wird
die im Paket vorgesehene „Achter-Kommission“
ins Leben gerufen, die über die Rechte
der Sprachminderheiten wacht. Sie ist es
aber auch, die sich mit der Anpassung und
dem Ausbau der Autonomie zu befassen hat.
Und ebenfalls 1993 werden bereits die
ersten konkreten Schritte in Sachen Ausbau
der Autonomie gesetzt. So wurden in diesem
Jahr beispielsweise die deutsche und die italienische
Sprache vor Gericht oder bei der
Polizei gleichgestellt, was so viel heißt, dass
einem deutschsprachigen Südtiroler heute
ein Gerichtsprozess in seiner Muttersprache
zusteht.
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J. Christian Rainer