Essensgutscheine - FAQ

Liste der Fragen und Antworten

[Essenskarten]

Ist die Nutzung des Essensgutscheines an die Stempelung oder Aufzeichnung auf der An-/Abwesenheitsliste gebunden?

Das Personal ist verpflichtet, die Anwesenheit im Dienst oder die Abwesenheit vom Dienst zu dokumentieren, entweder über die elektronische Zeiterfassung (Stempelung) oder über die Aufzeichnung auf der An-/Abwesenheitsliste.

Unabhängig von der An- bzw. Abwesenheitsmeldung, kann der Essensgutschein immer dann eingelöst werden, wenn die vertraglichen Voraussetzungen dafür gegeben sind: aufgeteilte Arbeitszeiteinteilung mit Mindestleistung von jeweils einer Stunde oder von 50 Minuten Unterrichtstätigkeit, mit Unterbrechung von wenigstens 30 Minuten für die Essenspause, oder fixer Stundenplan von wenigstens sechs durchgehenden Stunden oder 300 durchgehenden Unterrichtsminuten auch ohne Unterbrechung wegen Essenspause.

Das elektronische Zeiterfassungssystem ist nicht mit der WebAnwendung Blube  (Verwaltung der Essensgutscheine) verbunden; es werden aber Stichprobenkontrollen durchgeführt, die - unter anderem - die Abbuchungen des Essensgutscheines mit den Stempelungen abgleichen.

  • Nummer:  154521
  • Letzte Aktualisierung: 23.8.2021
[Gesundheitskarte und App Blube]

Kann ich die genossenen Essensgutscheine prüfen?

Ja, das Personal kann alle seine Transaktionen über die App Blube, die zuvor auf dem Smartphone oder Tablet herunter geladen wurde, einsehen.

Des Weiteren haben Abteilung Personal (Gesamtübersicht) und die Führungsstrukturen (Transaktionen des zugeordneten Personals) über die WebAnwendung Blube Einsicht in die Transaktionen.

  • Nummer:  154559
  • Letzte Aktualisierung: 27.8.2021
[Essenskarten]

Was ist die Mindestleistung an Arbeit, um Anspruch auf den Essensgutschein zu haben?

Das Anrecht auf den Essensgutschein ist an die Mindestleistung an Arbeit gebunden:

  • im Fall von aufgeteilter Arbeitszeiteinteilung am Vormittag und am Nachmittag oder am Vormittag und am Abend oder am Nachmittag und am Abend: vor und nach der  Pause Arbeitsleistung von wenigstens einer Arbeitsstunde oder von wenigstens 50 Minuten Unterrichtstätigkeit;
  • im Fall von ordentlicher (fixer) Arbeitszeiteinteilung: durchgehender Stundenplan von nicht weniger als sechs Stunden oder von nicht weniger als 300 Minuten  Unterrichtstätigkeit.
  • Nummer:  154519
  • Letzte Aktualisierung: 23.8.2021
[Gesundheitskarte und App Blube]

Meine Gesundheitskarte/Bürgerkarte ist verfallen. Kann ich den Essensgutschein trotzdem einlösen?

Ja, auch wenn die Gesundheitskarte/Bürgerkarte bereits verfallen ist, kann diese für den Essensgutschein verwendet werden.

Von der Karte wird lediglich der Steuerkodex (der nicht verfällt) abgelesen; in der Tat ist nur dieser für die Prüfung der Berechtigung, für die Kontrolle der Anzahl der wöchentlich zugewiesenen bzw. bereits genossenen Essensgutscheine notwendig.

  • Nummer:  154558
  • Letzte Aktualisierung: 26.8.2021
[Essenskarten]

Muss ich die Essensgutscheine an vordefinierten Wochentagen einlösen?

Nein, das zugewiesene Profil legt lediglich die Höchstanzahl an wöchentlich nutzbaren Essensgutscheinen (von Montag bis Sonntag) fest, und nicht die einzelnen Wochentage.

Die Nutzung des Essensgutscheines ist immer an die bereichsvertraglichen Bestimmungen und an die Regeln der Rundschreiben des Generaldirektors in geltender Fassung gebunden.

  • Nummer:  154518
  • Letzte Aktualisierung: 23.8.2021
[Gesundheitskarte und App Blube]

Ich besitze eine Gesundheitskarte ohne Mikrochip. Kann ich diese für die Einlösung des Essensgutscheines verwenden?

Nein, nur die Gesundheitskarte mit Mikrochip ist zum Einlösen des Essensgutscheines dienlich.

Sie können die Gesundheitskarte mit Mikrochip im Gesundheitssprengel oder bei der Agentur für Einnahmen anfordern.

Wichtiger Hinweis: alternativ zur Gesundheitskarte kann der Essensgutschein anhand der App Blube eingelöst werden, welche vorher auf Smartphone oder Tablet herunter geladen wurde.

  • Nummer:  154570
  • Letzte Aktualisierung: 30.8.2021
[Essenskarten]

Steht der Essensgutschein für Arbeitsleistungen an arbeitsfreien Tagen oder an Feiertagen auch zu?

Vorausgesetzt, dass die vertraglichen Bedingungen für die Nutzung des Essensgutscheines erfüllt sind, d.h.

  • bei aufgeteilter Arbeitszeit am Vormittag und am Nachmittag (oder am Vormittag und am Abend oder am Nachmittag und am Abend) mit Arbeitsleistung von jeweils wenigstens 60 Minuten oder von wenigstens 50 Minuten Unterrichtstätigkeit mit Unterbrechung wegen Pause von mindestens 30 Minuten,
  • oder, im Fall von fixer Arbeitszeiteinteilung mit Leistungen von nicht weniger als sechs durchgehenden Stunden oder 300 durchgehenden Minuten Unterrichtstätigkeit, auch ohne Unterbrechung wegen Pause,

steht der Essensgutschein immer zu, auch für Leistungen an arbeitsfreien Tagen oder an Feiertagen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die vorgesetzten Führungskräfte zu diesem Zweck in der WebAnwendung für die Verwaltung der Essensgutscheine, ein passendes Profil bzw. die ausreichende Anzahl an wöchentlichen Essensgutscheinen eingeben/zuweisen muss. Beispiel: Vollzeit mit Profil von 5 wöchentlichen Essensgutscheinen -> für Zusatzleistungen an einem arbeitsfreien Tag und vorausgeschickt, dass in jener Woche 5 Essensgutscheine genutzt wurden, muss vorher im Programm das Profil mit 6 wöchentlichen Essensgutscheinen registriert werden, damit der Essensgutschein auch am dienstfreien bzw. sechsten Arbeitstag genossen werden kann.

  • Nummer:  154517
  • Letzte Aktualisierung: 23.8.2021
[Lehrpersonal]

Steht dem Lehrpersonal, das bei den Abschlussprüfungen der Pflichtschule bzw. Mittelschule involviert ist, der Essensgutschein zu?

Ja, dem Lehrpersonal, das bei den Abschlussprüfungen der Mittelschule involviert ist, steht der Essensgutschein zu, immer unter Voraussetzung, dass die Bedingungen des Bereichsvertrages zu den Essensgutscheinen eingehalten werden.

  • Nummer:  154601
  • Letzte Aktualisierung: 6.9.2021
[Gesundheitskarte und App Blube]

An wen kann ich mich wenden, wenn es technische Probleme während dem Bezahlvorgang gibt.

Die Firma Blube liefert dem Personal und dem Gastbetrieb/Betrieb technischen Support und stellt dafür einen eigenen  Helpdesk zur Verfügung. Des Weiteren ist die Firma für Anfragen und Ablauf der Rückerstattung von nicht genossenen Essensgutscheinen aus technischen Gründen zuständig.

Der Helpdesk Blube ist von Montag bis Freitag zwischen 08:30 Uhr und 13:00 Uhr und zwischen 14:00 Uhr und 17:30 erreichbar.

Das Personal kontaktiert direkt den Helpdesk Blube

  • via E-Mail: utilizzatori@blube.it, oder
  • telefonisch über die Nummer 02 345 41 905 oder Nummer 02 345 41 906.

Die Mitarbeiter des Helpdesk Blube sind weder für die Eingabe der Berechtigungen noch für die Änderungen der Anzahl von wöchentlichen Essensgutscheinen zuständig; diese Tätigkeit obliegt den vorgesetzten Führungskräften.

  • Nummer:  154555
  • Letzte Aktualisierung: 24.8.2021
[Essenskarten]

Wie viele Essensgutscheine stehen mir wöchentlich zu?

Die Anzahl der wöchentlich zustehenden Essensgutscheine hängt von der Arbeitszeiteinteilung ab.

Bei flexibler Arbeitszeiteinteilung ist die Unterbrechung der Arbeitszeit von der vertraglich vorgesehenen und dokumentierter Pause von wenigstens 30 Minuten und einer Mindestarbeitszeit von einer Stunde bzw. einer Unterrichtseinheit von wenigstens 50 Minuten am Vormittag und am Nachmittag (oder am Vormittag und am Abend oder am Nachmittag und am Abend) bedingungslose Voraussetzung, um den Essensgutschein einlösen zu können.

Hingegen, bei einem fixen Stundenplan von nicht weniger als sechs durchgehenden  Arbeitsstunden oder 300 durchgehenden Minuten Unterrichtstätigkeit, steht der Essensgutschein auch ohne dokumentierter Pause für Mittag- oder Abendessen zu.

  • Nummer:  154516
  • Letzte Aktualisierung: 23.8.2021