Essensgutscheine - FAQ
Liste der Fragen und Antworten
- [Förster und Straßenwärter]
Wird dem Forstpersonal, das alternierend an Samstagen und Sonntagen arbeitet, eine Jolly-Karte vergeben, damit es den Essensgutschein einlösen kann?
Nein, in diesem Fall wird keine Jolly-Karte vergeben.
Damit der Essensgutschein auch an Samstagen und Sonntagen genutzt werden kann, weist die vorgesetzte Führungsstruktur dem Personal, das am Wochenende arbeitet, ein passendes Wochenprofil in der WebAnwendung der Verwaltung der Essensgutscheine zu.
- Nummer: 154574
- Letzte Aktualisierung: 30.8.2021
- [Abwesenheiten]
Kann der Essensgutschein bei Abwesenheit wegen Kurs/Fortbildungsveranstaltung eingelöst werden.
Bei Abwesenheiten wegen Fortbildungsveranstaltungen kann das Personal den Essensgutschein einlösen.
- Wenn der Veranstaltungsort des Kurses mehr als 10 km (eine Strecke) vom Dienstsitz entfernt ist, kann der Essensgutschein verwendet werden. Alternativ dazu, und vorausgesetzt, dass der Außendienst wenigstens 6 Stunden dauert, kann das Personal die Rückerstattung der Verpflegungskosten über die Außendienstabrechnung beantragen.
- Wenn der Veranstaltungsort des Kurses weniger als 10 km (eine Strecke) vom Dienstsitz entfernt ist, kann nur der Essensgutschein verwendet werden.
- Nummer: 154561
- Letzte Aktualisierung: 27.8.2021
- [Gesundheitskarte und App Blube]
Wie kann ich den Essensgutschein einlösen, wenn die Bezahlung weder mit Gesundheitskarte noch mit der App Blube möglich ist?
Ausschließlich, wenn die Bezahlung des Essensgutscheines sowohl mit Gesundheitskarte/Bürgerkarte als auch mit App Blube technisch nicht funktionieren sollte, ist der Gastbetrieb/Betrieb zur händischen Aufzeichnung auf entsprechender Vorlage (MRM) verpflichtet, auf der Namen und der Steuerkodex des Bediensteten/der Bediensteten, das Datum und die Uhrzeit des genossenen Essensgutscheines verzeichnet wird. Der Nutznießer muss die Aufzeichnung leserlich gegenzeichnen.
- Nummer: 154546
- Letzte Aktualisierung: 24.8.2021
- [Praktikanten]
Haben Praktikanten, die einen Stage in der Landes- oder Schulverwaltung machen, Anrecht auf den Essensgutschein?
Nein, die Praktikanten, die einen Stage in der Landesverwaltung oder in der Schule abhalten, haben kein Anrecht auf den Essensgutschein.
Nur Praktikanten, die einen Vertrag mit dem Amt für Personalaufnahme unterzeichnet haben, können den Essensgutschein nutzen.
- Nummer: 154535
- Letzte Aktualisierung: 23.8.2021
- [Interne Mensen und Landesmensa]
Kann ich den Essensgutschein in der Landesmensa mit Sitz in Bozen einlösen?
Nein, die Landesmensa mit Sitz in Bozen ist kein vertragsgebundener Betrieb, aber es steht dem Personal - als Mitglied der Genossenschaft - frei, in der Landesmensa auf eigene Kosten zu einem begünstigten Preis das Essen einzunehmen.
- Nummer: 154532
- Letzte Aktualisierung: 23.8.2021
- [Essenskarten]
Wer vergibt die Berechtigung zur Nutzung der Essensgutscheine?
Die Berechtigung wird von der vorgesetzten Führungsstruktur (Assessorat, Ressort, Abteilung, Amt, Agentur, Betrieb, Schule) vergeben.
Die Anzahl der wöchentlichen Essensgutscheine wird auf der Grundlage der Arbeitszeiteinteilung zugewiesen.
- Nummer: 154506
- Letzte Aktualisierung: 19.8.2021
- [Lehrpersonal]
Muss für das neu- bzw. wieder-eingestellte Lehrpersonal der Antrag für den Essensgutschein gestellt werden?
Nein, für das neu- bzw. wieder-eingestellte Lehrpersonal muss kein Antrag für den Essensgutschein gestellt werden.
Aufgrund des automatisierten Datenflusses zwischen Datenbanken der Personalverwaltung und der Verwaltung der Essensgutscheine, wird das Lehrpersonal zur Nutzung des Essensgutscheines berechtigt, vorausgesetzt, dass die Vertragsdaten registriert sind.
- Nummer: 154591
- Letzte Aktualisierung: 3.9.2021
- [Stundenplan / Arbeitszeit]
Ich arbeite für 38 Stunden an 5 Tagen in der Woche am Vormittag und am Nachmittag. Wenn ich Nachmittag Urlaub oder Zeitausgleich nehme, und am Vormittag bereits 6 Stunden geleistet habe, steht mir dann der Essensgutschein zu?
Nein, der Essensgutschein steht an Arbeitstagen mit halbtägigen Abwesenheiten vom Dienst nicht zu.
- Nummer: 154584
- Letzte Aktualisierung: 2.9.2021
- [Führungsstrukturen und WebAnwendung Blube]
Wie werden die Essensgutscheine verwaltet? Die Verwaltung der Essensgutscheine erfolgt über die WebAnwendung Blube.
Die Aufgaben, wie Zuweisung oder Änderung der Anzahl der wöchentlichen Essensgutscheine, die Stichprobenkontrollen und die zeitweilige Zuweisung von Jolly-Karten, obliegen den zuständigen vorgesetzten Führungskräften.
Die Führungskräfte können diese Aufgaben an einen Sachbearbeiter/eine Sachbearbeiterin delegieren.
Die Verwaltung der Essensgutscheine erfolgt ausschließlich elektronisch über die WebAnwendung Blube, für welche jede Führungsstruktur (Amt, Abteilung, Ressort, Assessorat, Agentur, Betrieb, Schule, Hilfskörperschaft) die Zugangsdaten via E-Mail (Absender BLUTICKET.CARD@bpe.blube.it) erhalten haben.
- Nummer: 154576
- Letzte Aktualisierung: 1.9.2021
- [Förster und Straßenwärter]
Wie kann das Personal des Straßendienstes die Rückvergütung der Verpflegungsspesen beantragen, wenn am Dienstort keine vertragsgebundenen Betriebe vorhanden sind?
Wenn für das Personal des Straßendienstes am Dienstort - im Umkreis von 3 km - kein vertragsgebundener Betrieb vorhanden ist, kann der Essensgutschein händisch über eine eigens dafür vorgesehene Vorlage abgerechnet werden. Die Mitarbeiter/innen können sich an die jeweilige Führungsstruktur wenden.
Im Fall von besonderen Gegebenheiten kann die pauschale Außendienstvergütung zugewiesen werden, sofern am Dienstort im Umkreis von 5 km kein vertragsgebundener Betrieb, bzw. Betrieb für die händische Abrechnung vorhanden ist.
In diesen Fällen sendet die zuständige Führungsstruktur der Personalabteilung einen schriftlichen und begründeten Antrag. Die Personalabteilung ist für die Bewertung bzw. Gewährung der pauschalen Außendienstvergütung zuständig.
Die pauschale Außendienstvergütung ist im Art. 2 des Bereichsvertrages vom 3. Februar 2009 geregelt: sie ist für besondere Personalkategorien vorgesehen und der Höchstbetrag ist mit 12,00 Euro festgelegt.
- Nummer: 154572
- Letzte Aktualisierung: 30.8.2021