FAQ

[Nachverfolgbarkeit von Zahlungen]
Ist es möglich abgeleitete CIG im Format Smart-CIG für durchgeführte Einkäufe durch Beitritt zur Konvention einzuholen?
Ja, für die Einkäufe durch Konventionen ist es möglich abgeleitete CIG im Format Smart-CIG einzuholen. Als Verfahren zur Auswahl des Vertragspartners ist „DIREKTVERGABE IM BEITRITT ZU RAHMENVEREINBARUNGEN/KONVENTIONEN“ auszuwählen und den CIG „Padre“ der Konvention anzuführen.
Datum: 11.10.2013
[Auftragsausführung]
Ist es möglich den Vertrag zu einem niedrigeren Betrag abzuschließen als dies vertraglich festgelegt ist?
In folgenden Fällen ist es möglich einen Vertrag zu einem niedrigeren Betrag als jenem, der vom definitiven Zuschlag stammt, abzuschließen:
1. wenn im Leistungsverzeichnis die Option vorgesehen ist, dass die VS die Berechtigung hat den Auftrag zu einem Teil zu vergeben, wie in der Ausschreibungsphase vorgesehen;
2. wenn der neue Vertragswert von einer vom Zuschlagsempfänger, in der darauf folgenden Phase des Zuschlags, angewandten Reduzierung stammt.
Datum: 19.8.2013
[Überwachungsbehörde und Informationspflichten]
Wie soll sich eine VS verhalten, wenn sie einen CIG Kode für eine niedrigere Betragsklasse im Vergleich zum Zuschlagsbetrag eingeholt hat?

Die VS muss die Betragsklasse des CIG Kodes anpassen:
1. Falls für ein Ausschreibungsverfahren zu Beginn ein Smart-CIG eingeholt wurde, dieses aber mit einer Vergabe von > 40.000 Euro abgeschlossen/beendet wurde, so ist die VS verpflichtet einen ordentlichen CIG Kode einzuholen und den Betrag an die AVCP zu entrichten.
Ohne einen ordentlichen CIG Kode ist es nicht möglich die Formblätter Beobachtungsstelle auszufüllen;
2. Für alle weiteren Fälle muss die VS eine Anpassung des Betrags des CIGs beim SIMOG Service der AVCP beantragen und die Betragsdifferenz an die AVCP entrichten.

 

Datum: 19.8.2013
[Erstellen und Veröffentlichen von Ausschreibungen]
Kann die Ausschreibung für ein Verhandlungsverfahren oder für eine Direktvergabe ohne die Angabe des Betrags gemacht werden, wenn die VS nicht in der Lage ist den Betrag abzuschätzen?

Die VS muss laut Art. 29 des GvD 163/2006 für jedes Ausschreibungsverfahren oder jede Vergabe versuchen einen Ausschreibungsbetrag festzulegen.
Für den Fall, dass ein CIG Kode bei SIMOG eingeholt wird und als Ausschreibungsbetrag 0 angegeben wird:

1. hierbei wird die höchste Beitragsklasse zugunsten der AVCP angewandt;

2. das Ausfüllen der Formblätter Beobachtungsstelle ist vorgesehen.

Datum: 19.8.2013
[Allgemeine Fragen und Verschiedenes]
Welche Voraussetzungen sind notwendig, um eine Gesamtheit von Arbeitsleistungen als der Kategorie OG 11 zugehörig zu definieren?

Was die Kategorie OG 11 betrifft wird festgestellt, dass diese Kategorie, innerhalb der vom Art. 79, Abs. 16 des DPR 207/2010 festgelegten Grenzen, die Lieferung, die Installation, das Betreiben und die Instandhaltung technischer Anlagen, die aus einem Miteinander mehrerer Elemente bestehen, welche untereinander koordiniert sind und funktionell zusammenhängen, nicht getrennt ausgeführt werden können, so fern es die speziellen Kategorien OS 3, OS 28 und OS 30 betrifft.
Art. 79, Abs. 16 des DPR Nr. 207/2010 bestimmt, dass für die Feststellung der Kategorie in der Projektierungsfase und der darauf folgenden Fase der Ausschreibung und Ausschreibungsbekanntmachung oder im Aufforderungsschreiben ein Miteinander der verschiedenen Bauleistungen dann als OG 11 definiert wird, wenn diese Bauleistungen jeder der speziellen Kategorien OS 3, OS 28 und OS 30 zuzuordnen sind; der Betrag jeder dieser einzelnen Kategorien von speziellen Bauwerken muss mindestens dem Prozentsatz des Gesamtbetrages entsprechen, der nachfolgend angeführt ist:

   OS 3 + OS 28 + OS 30 = x
• OS 3 >10% von x
• OS 28 >25 % von x
• OS 30 >25% von x

Um die Kategorie OG 11 in den Ausschreibungsunterlagen verwenden zu können, muss der Projektant zudem auch die Einhaltung des qualitativen Rahmens festgestellt haben, zu verstehen als Unmöglichkeit, die Arbeiten der einzelnen Kategorien OS 3, OS 28 und, OS 30 (technische Anlagen) getrennt auszuführen, weil diese miteinander verschränkt und funktionell verbunden sind.
Nur bei Erfüllung beider Voraussetzungen darf als Qualifikationsanforderung die Kategorie OG11 anstatt der einzelnen Kategorien OS3, OS 28 und OS30 gefordert werden.

Datum: 30.7.2013
[Telematische Plattform]
Wie soll sich die Vergabestelle verhalten, falls sie die Phase der Zuschlagserteilung zur Bewertung der eingegangenen Angebote aufgrund eines Formfehlers bei der Ernennung der Wettbewerbsbehörde unterbrechen muss, solange die Umschläge mit den wirtschaftlichen Angeboten noch nicht geöffnet worden sind?
Die Vergabestelle muss allen interessierten Wirtschaftsteilnehmern mitteilen, dass sie mit der Bewertung der Angebote von neuem beginnen muss, nachdem der Systemverwalter den Status der Ausschreibung auf jenem vor der Öffnung der Angebote zurückgesetzt hat.
Es wird empfohlen alle Mitbewerber, mittels einer offiziellen Mitteilung durch die Plattform, über die erneute Bewertungsphase zu benachrichtigen.
Nach dem Eingriff des Systembetreibers erscheinen alle Umschläge welche von den Wirtschaftsteilnehmern eingereicht wurden, wieder mit dem Status „geschlossen“. Die neue Wettbewerbsbehörde kann nun die Bewertung der Angebote wieder aufnehmen, beginnend mit der Öffnung der Verwaltungsumschläge.
Datum: 11.6.2013
[Allgemeine Fragen und Verschiedenes]
Die Verwendung der traditionellen Einkaufsverfahren anstelle der telematischen Verfahren im Falle des spezifischen Einkaufs von Gütern, die der Güterkategorie „Bücher - Verlagswesen“ angehören

Gemäß Artikel 1, Abs. 450 des Gesetzes Nr. 296/2006 gilt: „…Trotz der Pflichten und Befugnisse gemäß Abs. 449 des vorliegenden Artikels, sind die anderen öffentlichen Verwaltungen laut Artikel 1 des GvD Nr. 165/2001 angehalten, für die Ankäufe von Gütern und Dienstleistungen unter dem EU-Schwellenwert den elektronischen Markt der öffentlichen Verwaltung zu verwenden oder sich anderer elektronischer Märkte zu bedienen, die laut Artikel 328 des D.P.R. Nr. 207/2010 gegründet worden sind, beziehungsweise das von der jeweiligen regionalen Einkaufszentrale für die Durchführung der entsprechenden Verfahren zur Verfügung gestellte telematische System zu verwenden.“

Gemäß dem Rundschreiben Nr. 2/2013 der Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge über die Benutzung der telematischen Plattform ISOV in Bezug auf Ankäufe von Gütern und Dienstleistungen unter dem EU-Schwellenwert mit spezifischem Hinblick auf die Subjekte gemäß Art. 6/bis Abs. 3, des Landesgesetzes Nr. 17/1993;

Es wird als angemessen erachtet, dass die Verwendung der traditionellen Einkaufsverfahren anstelle der oben genannten telematischen Verfahren im Falle des spezifischen Einkaufs von Gütern, die der Güterkategorie „Bücher - Verlagswesen“ angehören, in den folgenden Fällen weiter betrieben werden kann:

  1. im Hinblick auf den elektronischen Markt MEPA, im Falle dass das Zielprodukt nicht über diesen erworben werden kann weil es dort nicht vorhanden ist, oder, wenn verfügbar, sich in Ermangelung der wesentlichen Qualitätsmerkmale als nicht den Bedürfnissen der durchführenden Verwaltung entsprechend erweist; sowie im spezifischen Fall, in dem aufgrund der oben angeführten Güterkategorie (Bücher - Verlagswesen) die Regelung der vorgegebenen Preise (Buchpreisbindung) gültig ist.
  2. in Bezug auf das telematische Portal ISOV, da die Benutzung desselben für Beträge ab 20.000,00 € zzgl. MwSt. obligatorisch ist und auf alle Fälle nur für die Subjekte laut Art. 6/bis, Abs. 3 des LG Nr. 17/1993 (Die Organisationseinheiten des Landes und der vom Land abhängigen Betriebe und Anstalten, die Schulen sowie, im Allgemeinen, die vom Land errichteten Organismen öffentlichen Rechts mit welcher Benennung auch immer, sofern diese nicht privatrechtlicher Natur sind, sowie deren Konsortien und Vereinigungen verwenden das telematische Ankaufssystem laut Absatz 1).
Datum: 10.6.2013
[Telematische Plattform]

Wie haben Ausschreibungen betreffend mehrjährige Lieferungen im System zu erfolgen?

Als Ausschreibungsbetrag (je Los) ist vonseiten der Vergabestelle der Gesamtbetrag und nicht der jährliche Betrag anzuführen. Der Wirtschaftsteilnehmer hat beim Ausfüllen des Preisangebotes (Anlage C) ebenfalls den Gesamtbetrag und nicht den jährlichen Betrag anzugeben.

Datum: 17.5.2013
[Allgemeine Fragen und Verschiedenes]

Ist bei von der öffentlichen Hand subventionierten, von Privaten zu vergebenden Aufträgen eine Projektprüfung und Validierung erforderlich?

Der Art. 32, Abs. 1, Buchstabe d, GvD 163/2006 schreibt bei Aufträgen, die von privaten Subjekten zu vergeben sind, für die Ausführung öffentlicher Arbeiten laut Anhang I sowie weitere (u.a. Krankenhäuser, Sport- u. Freizeitanlagen, Schulen) die Anwendung der Bestimmungen der Verfahren mit Öffentlichkeitscharakter vor, falls deren Betrag über einer Million Euro liegt und diese durch einen aktualisierten direkten und spezifischen Zins- oder Kapitalbeitrag von mehr als 50 Prozent des Betrags der Bauleistungen subventioniert werden.

Der objektiv öffentliche Charakter der Maßnahmen ist hier entscheidend für die Verpflichtung zum Verfahren mit Öffentlichkeitscharakter, da diese mit öffentlichen Geldern finanziert werden. Für die betreffenden Privaten finden aufgrund einer ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmung (Art. 32, Abs 2 GvD Nr. 163/2006) die Art. 63, 78 Abs. 2, 90 Abs. 6, 92, 128 GvD 163/2006 keine Anwendung. Während der Vertragsausführungsphase sind nur die Bestimmungen für die Bauabnahme anzuwenden und nicht jene  für  die Programmierung, Bauleitung und Prämien für die Planung.

Bei der spezifischen Fragestellung ist zu unterscheiden zwischen Validerung und Überprüfung:

  1. Die VALIDIERUNG ist ein Pflichtakt, der vom Verfahrensverantwortlichen erstellt und unterzeichnet wird, wobei er sich auf die Informationen vom mit der Projektüberprüfung Beauftragen stützt. Dieser Akt ist der Abschluss der Projektierungs- und Überprüfungsphase und bestätigt de facto, dass das Projekt ausgeschrieben werden kann. Im Sinne des Art. 55, Abs. 3 des D.P.R 207/2010 (Durchführungsbestimmungen zum Gesetzbuch über öffentliche Aufträge) sind in der Ausschreibungsbekanntmachung und /oder im Einladungsschreiben die Details der erfolgten Validierung anzuführen.
  2. Die ÜBERPRÜFUNG geht der Validierung voraus. Es gilt die Qualität und Vollständigkeit des Projekts zu überprüfen, die Übereinstimmung mit den sektorspezifischen Bestimmungen, darunter auch hinsichtlich Raumordnung und Umwelt. Die technische Überprüfung wird vom Art. 112 GvD 163/2006 und vom Art. 44 u. ff. der Verordnung D.P.R. Nr. 207/2010 geregelt.
Datum: 11.4.2013
[Erstellen und Veröffentlichen von Ausschreibungen]
Für welche Warenkategorien besteht Verpflichtung über CONSIP einzukaufen?
(ersetzt den Text vom 11.03.2013)

Als Hilfestellung für die Anwendung der Normen bzw. Vorschriften der "spending review" wird auf die Tabelle der CONSIP s.p.a. verwiesen.
Datum: 13.3.2013