FAQ
- [Formblätter Beobachtungsstelle]
Sind für die Konzessionen die Formblätter der Beobachtungsstelle auszufüllen? - Für Verträge betreffend Konzessionen von Arbeiten gelten dieselben Verpflichtungen, wie für Verträge der „ordentlichen Sektoren“.
- Datum: 15.4.2021
- [Formblätter Beobachtungsstelle]
Formblatt „Zuschlag“, Feld „ Preisschwellenwert (Schwellenwert ungewöhnlich niedrige Angebote)“: Wann ist das Feld ein Pflichtfeld und warum? - Das Feld "Preisschwellenwert (Schwellenwert ungewöhnlich niedrige Angebote)" ist bei folgendem Zuschlagskriterium ein Pflichtfeld: Wirtschaftlich günstigstes Angebot, Kriterium des günstigsten Preises. Der Preisschwellenwert (Schwellenwert ungewöhnlich niedriger Angebote) ist ein Pflichtfeld, sowohl wenn das betreffende Feld angeklickt wird (in diesem Fall berechnet das System automatisch den Wert), als auch wenn das Feld nicht angeklickt wird (in diesem Fall muss die Vergabestelle den Wert berechnen). Artikel 30 des LG 16/2015 legt die Kriterien fest, anhand derer festgestellt wird, wann Angebote als übertrieben niedrig gelten. Der Ermessensspielraum des RUP bei der Bestätigung oder Nichtbestätigung eines Angebots als "ungewöhnlich niedrig" ergibt sich nach der Berechnung der übertrieben niedrigen Angebote. Es ist jedoch notwendig zu berechnen und zu erkennen, welche Angebote das sind. Die Kontrolle der übertrieben niedrigen Angebote wird bei einer Anzahl von Angeboten ≥15 durchgeführt.
- Datum: 15.4.2021
- [Formblätter Beobachtungsstelle]
Wann ist das Formblatt „Stand der Durchführung“ auszufüllen? - Das Formblatt „Stand der Durchführung“ ist auszufüllen, wenn der Betrag des CIG (Ausschreibungsbetrag einschließlich Sicherheitskosten aber ohne MwSt.) 500.000 € oder darüber ist. Für CIG mit einem Betrag unter 500.000 € ist es nicht möglich, diese Formblätter auszufüllen.
- Datum: 15.4.2021
- [Formblätter Beobachtungsstelle]
Formblatt "Beitritt/Zuschlag": Worauf beziehen sich ISTAT- und Nuts-Kodex? - Der ISTAT-Kodex wird vom Nationalinstitut für Statistik jeder Gemeinde auf italienischem Staatsgebiet vergeben, um diese einheitlich zu identifizieren. Dieser besteht aus sechs Ziffern: die ersten drei Ziffern identifizieren die Provinz, die anderen drei die einzelne Gemeinde.
Der ISTAT-Kodex bezieht sich immer auf die Gemeinde, so ist z.B. der ISTAT-Kodex der Gemeinde Bozen 021008. Der NUTS-Kodex ist die Nomenklatur der Gebietseinheiten der EU für die Statistik auf regionaler Ebene. Der NUTS-Kodex der Provinz Bozen ist ITH10
Der Kodex ist im Formblatt „Zuschlag“, Abschnitt „Vertragsgegenstand“ einzutragen. - Datum: 15.4.2021
- [Formblätter Beobachtungsstelle]
Formblatt „Vertragliche Änderungen“: Ist im Feld „Neuer Gesamtbetrag der zur Verfügung stehenden Beträge“ auch der Betrag der MwSt. enthalten? - Ja, es ist auch der Betrag der MwSt. und eventueller anderer Steuern enthalten.
- Datum: 15.4.2021
- [Formblätter Beobachtungsstelle]
Formblatt „Vertragliche Änderungen“, Ausfüllen der Beträge: Ist im Feld „Neuer Vertragswert“ die Summe aus vorhergendem Betrag und zusätzlichem Betrag mit oder ohne MwSt. anzugeben? - Im Feld „Neuer Vertragswert“ ist der neue Vertragswert, der sich aufgrund der Änderung ergibt, ohne MwSt. anzugeben.
- Datum: 15.4.2021
- [Formblätter Beobachtungsstelle]
Wenn es eine Diskrepanz zwischen den Zuschlagsempfängern zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Konvention/Rahmenvereinbarung und den Zuschlagsempfängern zum Zeitpunkt des Beitritts gibt, welche Zuschlagsempfänger sind dann bei der Eingabe des Beitritts im Portal anzugeben? - Bei jedem Beitritt zu einer Rahmenvereinbarung und/oder Konvention ist es zwingend erforderlich, die Zuschlagsempfänger so einzutragen, wie sie in der Rahmenvereinbarung/Konvention angegeben sind, jede Abweichung blockiert unweigerlich die Zusendung der Formblätter der Beobachtungsstelle. Es sollte in der Verantwortung der Vergastelle liegen, welche die Daten der Rahmenvereinbarung übermittelt hat, die Daten des Wirtschaftsteilnehmers, der Bezeichnung und/oder Steuernummer/MwSt. geändert hat, zu aktualisieren, damit die Daten mit den aktuellen Daten übereinstimmen.
- Datum: 15.4.2021
- [Formblätter Beobachtungsstelle]
Welches sind die Übermittlungsfristen für die Formblätter der Beobachtungsstelle während des epidemiologischen Notstandes aufgrund COVID 19? - Laut ANAC - Beschluss Nr. 268 vom 19.03.2020 sind die Termine, bis auf eine weitere Mitteilung, um 60 Tage verlängert worden. So ist beispielsweise der neue Termin für das Formblatt "Zuschlag" von 30 auf 90 Tage verlängert worden.
- Datum: 15.4.2021
- [Formblätter Beobachtungsstelle]
Ist für Ausschreibungen der Versorgungssektoren (Sondersektoren), die ab dem 01.01.2020 veröffentlicht werden, ein vollständiges Monitoring verpflichtend? - Ab 01.01.2020 gelten in Bezug auf die Datenübermittlung, für die Versorgungssektoren (Sondersektoren) dieselben Regeln wie für die ordentlichen Sektoren. Für Ausschreibungen, die vor diesem Datum veröffentlicht wurden, ist das Ausfüllen der ordentlichen Formblätter nicht möglich.
- Datum: 12.4.2021
- [Formblätter Beobachtungsstelle]
Wie verhält man sich bei einem Vertrag mit einem Betrag unter 40.000 €, welcher eine Erneuerung vorsieht? Wird ein Smart-CIG für den Ausschreibungsbetrag angefordert und dann bei der Erneuerung ein zweiter Smart-CIG für den zusätzlichen Teil? Werden zwei "ordentliche" CIG beantragt, auch wenn der Betrag unter 40.000 € ist? - In Anbetracht der Tatsache, dass die Gesetzesverordnung 50/2016 keine ausdrückliche Option der Erneuerung vorsieht, sondern eine Reihe von Situationen, die unter dem Begriff "Vertragsänderungen" (Art. 106) aufgezählt werden, wann immer eine Vertragsänderung unter Einhaltung der in Art. 106 vorgesehenen Grenzen und Bedingungen erforderlich ist, ist es nicht notwendig, einen neuen CIG anzufordern, sondern das neue Formblatt "Vertragliche Änderungen" zu verwenden, den entsprechenden Grund auszuwählen und die Datenübermittlung über den ursprünglichen CIG fortzusetzen. Ausgehend von der Überlegung, dass auch die Erneuerung in den Ausschreibungsunterlagen vorgesehen sein muss und als eine Art Vertragsänderung erhoben wird, ist, wenn die Gesamtsumme des Vertrages inklusive Optionen unter dem Schwellenwert von 40.000 € bleibt, ein Smart-CIG anzufordern, ohne dass diesbezüglich weitere Mitteilungen gemacht werden. Wird statt eines Smart-CIG ein "ordentlicher" CIG angefordert, obwohl der Betrag unter 40.000 € liegt, kann die Mitteilung mit dem Formblatt "Vertragliche Änderung" erfolgen, allerdings freiwillig. Für Beträge, die gleich oder größer als 40.000 € sind, ist es notwendig, einen "ordentlichen" CIG anzufordern.
- Datum: 12.4.2021